Das neue Vergaberecht. GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOB/A-EU.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: R 654/99
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RE
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Zusammenfassung
Das neue Vergaberecht verändert das deutsche Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte. Der 4. Teil des GWB wird ebenso wie VgV und SektVO neu strukturiert. Hinzu kommt die neue KonzV. Die VOL/A-EG und die VOF wurden abgeschafft. Die VOB/A wurde als VOB/A-EU novelliert. Wichtige Einzelheiten der Vergaberechtsmodernisierungsreform sind u.a.: umfassende Digitalisierung des Vergaberechts (Einführung der e-Vergabe); Ausweitung des innovativen, ökologischen und sozialen Einkaufs; Einführung der Gleichrangigkeit des Offenen und des Nichtoffenen Verfahrens; Stärkung des Verhandlungsverfahrens; umfassende gesetzliche Regelungen zu Inhouse-Geschäften und interkommunaler Zusammenarbeit; erweiterte Vorgaben zu Rahmenvereinbarungen; umfassende Regelungen zu erlaubten Vertragsänderungen; erweitertes Konzept zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität; Regelung der Vergabe sozialer Dienstleistungen.
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192 S.
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