Landesregierung beschließt Eckwerte für städtebauliche Entwicklungsprogramme. 4 Milliarden DM für Stadt- und Dorfentwicklung und Denkmalpflege.

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Die Anfang 1985 von der Landesregierung Baden-Württemberg beschlossenen Eckwerte für städtebauliche Entwicklungsprogramme umfassen 4 Programme mit insgesamt 4 Mrd. DM. Das größte Volumen hat das 2. mittelfristige Programm für Stadtentwicklung und Dorfentwicklung (bis 1990) mit 3 Mrd. DM, das künftig auch städtebaulich verbesserungsbedürftige Gewerbegebiete in die Förderung miteinbezieht. Das Stadtqualitätsprogramm (500 Mio. DM bis 1991) soll in den Stadtkreisen und übrigen Oberzentren Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung fördern. Das Denkmalnutzungsprogramm ist zur Förderung herausragender Baudenkmale bestimmt (250 Mio. DM, bis 1991). Im Stadtstrukturprogramm sollen 250 Mio. DM zur Verlagerung von Vollzugsanstalten, die der Stadterneuerung hinderlich sind, investiert werden. (wg)

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Förderungsprogramm, Stadtentwicklung, Dorfentwicklung, Denkmalpflege, Stadtstruktur, Stadtqualität, Zielsetzung, Laufzeit, Städtebau, Staat/Verwaltung, Land

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Ingenieurblatt für Baden-Württemberg, 31(1985), Nr.4, S.119-121

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Förderungsprogramm, Stadtentwicklung, Dorfentwicklung, Denkmalpflege, Stadtstruktur, Stadtqualität, Zielsetzung, Laufzeit, Städtebau, Staat/Verwaltung, Land

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