Genehmigungsvorbehalte im Kommunalverfassungsrecht.

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SEBI: 90/5525

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Abstract

Die Arbeit behandelt das Problem der Zulässigkeit von Genehmigungsvorgehalten (GV) seitens staatlicher Aufsichtsbehörden gegenüber den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Bleiben durch den genehmigungsbedürftigen Rechtsakt staatliche Bestimmungsinteressen unberührt, haben sich die betreffenden GV als Instrument der Kommunalaufsicht auf eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle zu beschränken. Dagegen sind ermessensförmige GV nur insoweit zulässig, als sie den Kernbereich kommunaler Eigenverantwortlichkeit (Art. 28 Abs. 2 GG) nicht tangieren, d. h. wenn überörtliche Belange betroffen sind und nur diese den Gegenstand staatlicher Ermessensausübung bilden. Dabei ist eine weitergehende Zulässigkeitsprüfung am Maßstab der Verhältnismäßigkeit geboten. Es ist also zu prüfen, ob die durch ermessensförmige GV geschützten Interessen im Verhältnis zur Beeinträchtigung des kommunalen Selbstverwaltunsrechts rechtfertigend überwiegen. Ist demnach die genehmigungsbehördliche Ermessensausübung zulässig, so unterliegt sie jedoch dem Grundsatz des gemeindefreundlichen Verhaltens. kmr/difu

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Keywords

Genehmigungsvorbehalt, Kommunalverfassungsrecht, Kommunalaufsicht, Rechtmäßigkeit, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Gemeindefreundlichkeit, Satzung, Rechtsschutz, Kommunale Selbstverwaltung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Recht, Kommunalrecht

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Köln: Deutscher Gemeindeverlag (1990), XVII, 276 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)

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Genehmigungsvorbehalt, Kommunalverfassungsrecht, Kommunalaufsicht, Rechtmäßigkeit, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Gemeindefreundlichkeit, Satzung, Rechtsschutz, Kommunale Selbstverwaltung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Recht, Kommunalrecht

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Schriftenreihe des Freiherr-vom-Stein-Institutes; 15