Die Entwicklung der Obergerichte in Jülich-Berg in der Zeit von 1555 bis 1810.

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SEBI: 78/5970

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Im Zuge der Rezeption des Römischen Rechts und der Neukonzeption des Rechts- und Gerichtswesens im Deutschen Reich des 16. Jahrhunderts wurden zunehmend Gerichtsinstanzen geschaffen, die der neuen Situation des Rechtswesens entsprachen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Geschichte des Obergerichtes in Jülich-Berg, das als oberstes Justizorgan dieses Territoriums unter einer Vielzahl wechselnder Bezeichnungen vor allem im Namen des Herzogs als Appellationsinstanz unterhalb des Reichskammergerichtes und oberhalb der als Untergerichte zu wertenden Stadt- und Landgerichte fungierte. Schaffung und Tätigkeit dieses Gerichtes, dem im 18. Jahrhundert noch ein Oberappellationsgericht zugeordnet wurde, gingen einher mit der Besetzung von Justizorganen mit geschulten Richtern und Sachwaltern. Die Tätigkeit des Obergerichtes endete erst im Jahre 1812, als durch das Justizorganisationsdekret alle bestehenden Gerichtsbehörden aufgehoben wurden. cb/difu

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Obergericht, Römisches Recht, Appellationsgericht, Gerichtsverfassung, Prozessrecht, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Landesgeschichte, Verwaltungsorganisation

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Düsseldorf: (1969), ca. 150 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Obergericht, Römisches Recht, Appellationsgericht, Gerichtsverfassung, Prozessrecht, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Landesgeschichte, Verwaltungsorganisation

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