Neuere Probleme im Erschließungs- und im Erschließungsbeitragsrecht.
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Datum
1983
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ZZ
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SEBI: 83/1005
IRB: 61HAH
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AH
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Zusammenfassung
Die Erschließung ist Voraussetzung für die nach dem Baurecht zulässige Ausnutzbarkeit der Grundstücke, die Auswirkungen auf den Gebrauchswert (Nutzungswert) der Grundstücke hat. Der Vorteil, der dem Grundstückseigentümer oder dem Erbauberechtigten infolge der durch die Erschließungsanlage vermittelten Zugänglichkeit zugunsten einer baulichen oder gewerblichen Nutzung entsteht, wird gemäß Pargr. 127 Abs. 1 Bundesbaugesetz durch die Erhebung eines gemeindlichen Erschließungsbeitrages zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten gemeindlichen Aufwands ausgeglichen. - Die Abhandlung stellt schwerpunktartig praktisch bedeutsame Probleme des komplizierten Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrechts dar und zeigt Entwicklungen und Tendenzen der neueren Rechtsprechung auf, die zugleich kritisch gewürdigt werden. Besondere Berücksichtigung finden die Erschließungsaufgabe der Gemeinde, der Erschließungsvertrag, der Erschließungsbeitrag mit seinen vielen Einzelproblemen, Vorausleistung und Ablösung, das Verwaltungsverfahren und Folgelastenverfahren. chb/difu
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Düsseldorf: Werner (1983), 66 S., Reg.