Die Zwangsvollstreckung gegen Bund, Länder, Gemeinden und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts.

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SEBI: Ser 370-55

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Zusammenfassung

Zwangsvollstreckung ist die Befriedigung materiellrechtlicher Ansprüche mit Hilfe staatlichen Zwanges in einem selbständigen gerichtlichen Verfahren. Im geltenden Recht ist die Zwangsvollstreckung gegen den Staat und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts zulässig. Dieser selbstverständlich scheinende Rechtszustand ist Folge der Gewaltenteilung und der Idee der Rechtsstaatlichkeit. Der Autor stellt einen Streitstand über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung dar, der vor allem auf ältere Quellen zurückgreift. Anschließend wird das Vollstreckungsverfahren aus zivilgerichtlichen Urteilen ( r 822 a ZPO) und dasjenige aus verwaltungsgerichtlichen Verfahren ( r 172 VwGO) dargestellt. Voran geht jeweils ein geschichtlicher Überblick. chb/difu

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Zwangsvollstreckung, Juristische Person, Gewaltenteilung, Geldforderung, Landesrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte

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Göttingen: Schwartz (1964), IX, 143 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1964)

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Zwangsvollstreckung, Juristische Person, Gewaltenteilung, Geldforderung, Landesrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte

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Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 55