Kindertagesstättenbau in Rheinland-Pfalz.

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0007-5884

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IRB: Z 177
ZLB: Zs 789-4
BBR: Z 67

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Abstract

Bereits im Jahr 1970 wurde in Rheinland-Pfalz das erste Kindergartengesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Der Bauboom der Folgezeit hat in den 80er Jahren zu einem flächendeckenden Angebot an Kindergärten im Land geführt, das allerdings heute nicht mehr überall den Anforderungen der aktuellen Pädagogik entspricht. Als im Jahr 1991 das neue Kindertagesstättengesetz vom Landtag in Mainz beschlossen wurde, kam es zu einer zweiten Bauwelle, denn dieses Gesetz legte ertmalig den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz fest. Inzwischen bewirkte eine entsprechende Änderung des Bundesrechts, dass dieser Rechtsanspruch ab 1996 bzw. 1999 bundesweit gelten wird. Daher können die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz für andere Bundesländer ebenfalls von Interesse sein.

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Bundesbaublatt

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Nr.12

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S.925-928

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