Die Stellung der Gemeinden in der DDR.
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1988
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SEBI: 89/1027
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S
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Zusammenfassung
Mehrere hundert Städte aus der Bundesrepublik Deutschland bemühen sich derzeit um Partnerschaften mit Städten und Gemeinden im anderen Teil Deutschlands.Dabei wird oft übersehen, daß die Stellung der Kommunen und ihre Funktionsträger keineswegs in der freiheitlichen Tradition der kommunalen Selbstverwaltung wurzelt, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist.Die Entwicklung des Kommunalrechts der DDR hat diese vor allem durch die Führungsrolle der SED und durch den demokratischen Zentralismus bedingte Stellung der Gemeinden nie verändert, sondern eher vertieft.Dies gilt auch mit Blick auf die Gemeindeverfassung von 1985.Selbst die zu diesem Zeitpunkt wieder eingeführte traditionsreiche Amtsbezeichnung "Bürgermeister" darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Amtsinhaber in der DDR nicht mit den gleichen oder ähnlichen Kompetenzen ausgestattet sind wie ihre Kollegen in der Bundesrepublik Deutschland.Sie werden vielmehr unter entscheidendem Einfluß der SED und ihrer Kaderabteilungen ausgewählt und sind in die staatliche Planungshierarchie fest eingebunden.Sie stellen nur das letzte Glied eines Weisungsstranges dar, der von der Spitze des Staatsapparates bis zur Basis reicht.Dies gilt es gerade bei der wachsenden Zahl von innerdeutschen Städtepartnerschaften nicht aus dem Auge zu verlieren. difu
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Melle: Knoth (1988), 46 S., Tab.; Lit.
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Serie/Report Nr.
Deutschland-Report; 5