Genehmigungsvorbehalt und Genehmigung im kommunalen Grundstücksverkehr - 64 GONRW.
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Zusammenfassung
In der Gegenwart nimmt die Wirtschaftsführung in der Aufgabenerfüllung der Gemeinden eine wichtige Rolle von noch stetig wachsender Bedeutung ein. Als Folge des zweiten Weltkriegs wurden die Gemeinden gezwungen, ihre ganze Kraft dem Wiederaufbau und teilweise sogar der völligen Neugliederung ihres Gebiets zuzuwenden. Diese Aufgabe konnte und kann nur unter der Voraussetzung einer dynamischen Grundstückspolitik bewältigt werden. Das Immobiliarrecht (Grundstücksrecht) der Gemeinden steht allerdings seit jeher unter staatlichem Genehmigungsvorbehalt, der eine wirksame Form der Zweckmäßigkeitsaufsicht ermöglicht. Die Gemeinden sind deshalb weitgehend abhängig von dem Spielraum, den der Staat ihnen einzuräumen gewillt ist. Demgegenüber fordern die Gemeinden und die Gemeindeverbände völlige kommunale Ermessensfreiheit. Die Untersuchung der Rechtsnatur der Genehmigung behandelt die sich aus r 64 Gemeindeordnung NRW ergebenden Beziehungen und Spannungen. Die geschichtliche Darstellung wurde - der Übersichtlichkeit wegen - auf die preußische Gesetzgebung (Stein) beschränkt. chb/difu
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Genehmigung, Genehmigungsvorbehalt, Gemeindeordnung, Grundstücksverkehr, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Bodenrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte
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Münster: (1966), XXVIII, 95 S., Lit.
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Genehmigung, Genehmigungsvorbehalt, Gemeindeordnung, Grundstücksverkehr, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Bodenrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte