Die Bauherrengemeinschaft im Bauherrenmodell - Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder werdende Wohnungseigentümergemeinschaft?
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SEBI: 89/482
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DI
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Abstract
Das Bauherrenmodell stellt wirtschaftlich einen Bauträgerkauf dar.Wegen steuerrechtlicher Vorteile tritt der Erwerber jedoch als Bauherr auf.Es handelt sich nicht um Scheinverträge, weil die Anleger tatsächlich als Bauherren auftreten wollen, um die Steuervorteile zu realisieren.Eine Bauherrengemeinschaft kann entweder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft sein.Die Wohnungseigentümergemeinschaft existiert berreits vor Eintragung ins Grundbuch als werdende Wohnungseigentümergemeinschaft.Sie entsteht nach Abschluß der schuldrechtlichen Grundstückserwerbsverträge, der schuldrechtlichen Einräumung von Sondereigentum und der Inbesitznahme des Grundstücks.Die Bauherrengemeinschaft im sog."Kölner Modell" ist keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern eine (werdende) Wohnungseigentümergemeinschaft.Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die gleichen steuerrechtlichen Vorteile und weist darüber hinaus in einigen weiteren Punkten Vorzüge auf, die vom Autor detailliert dargelegt werden. chb/difu
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Bauherr, Bauherrenmodell, Modell, Wohnungsbau, Wohnungsrecht, Wohneigentum, Eigentümergemeinschaft, Zivilrecht, Vertragsrecht, Mietwesen, Bebauung, Steuer, Wohnungswesen
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Göttingen: (1988), ca. 240 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1987)
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Bauherr, Bauherrenmodell, Modell, Wohnungsbau, Wohnungsrecht, Wohneigentum, Eigentümergemeinschaft, Zivilrecht, Vertragsrecht, Mietwesen, Bebauung, Steuer, Wohnungswesen