Demontage von Heizkörpern unzulässig - Wohnungseigentümer verlangte Wiederanbringung.
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IRB: Z 878
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Abstract
Das bayrische Oberste Landgericht hat durch Beschluss vom 20.02.85 (Az. 2 Z 141/84) entschieden, dass nach § 15 II WEG die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit einen der Beschaffenheit der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile entsprechenden Ordnungsgrößen Gebrauch beschließen können. Die Demontage von Heizkörpern durch einen Wohnungseigentümer war damit rechtlich nicht zulässig. Dem Eigentümer treffen damit auch hinsichtlich seines Sondereigentums Pflichten, wenn die Gemeinschaft betroffen ist und ihr Nachteil erwachsen. (rh)
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Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Heizkörper, Rechtsprechung, Beschluss, Wohnungseigentumsgesetz, Sondereigentum, OLG-Urteil, Recht, Wohnung
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.4, S.107, Lit.
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Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Heizkörper, Rechtsprechung, Beschluss, Wohnungseigentumsgesetz, Sondereigentum, OLG-Urteil, Recht, Wohnung