Die forstlichen Zusammenschlüsse des nordrhein-westfälischen Waldschutzgesetzes.
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1965
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SEBI: 78/5978
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Zusammenfassung
Das nordrhein-westfälische Gesetz zum Schutze des Waldes von 1950 und die darauf folgenden Verordnungen kennen drei Arten forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, als privatrechtlichen Zusammenschluß die Waldwirtschaftsgemeinschaft und als öffentliche Zusammenschlüsse den Forstverband und die Wirtschaftsgenossenschaft.Der Verfasser analysiert diese Formen der forstlichen Zusammenschlüsse in einer vergleichenden Darstellung, in die er auch die überkommenen Zusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen mit einbezieht.Bei ihnen handelt es sich um Genossenschaften deutsch-rechtlichen Ursprungs und Neubildungen seit dem Anfang des vergangenen Jahrhunderts.Abschließend formuliert er einige Gedanken zur Bedeutung forstlicher Zusammenschlüsse in der zukünftigen Gesetzgebung. im/difu
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Köln: Selbstverlag (1965), ca. 130 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1965)