Kommunale Regelungskompetenzen für Indirekteinleitungen.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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ZLB: 99/3794
DST: S 650/183
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DI
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Abstract
Gewerbliche und industrielle Indirekteinleitungen unterliegen seit der Fünften Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 1987 einem Doppelregime durch das kommunale Satzungsrecht einerseits und das staatliche Wasserrecht andererseits. Eine hinreichende Abgrenzung dieser beiden Regelungsbereiche ist bisher nicht ersichtlich, obwohl Indirekteinleitungen eine erhebliche praktische Bedeutung haben. Auf der Grundlage des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG werden in der Arbeit die kommunalen Regelungskompetenzen für Indirekteinleitungen umrissen. Dabei wird die kommunale Selbstverwaltungsgarantie als Konkretisierung des Subsidiaritätsprinzips verstanden und in den Zusammenhang des verfassungsrechtlichen Kompetenzgefüges gestellt. Hierdurch wird den Gemeinden ein eigenständiger Aufgabenbereich gesichert, ohne dass das Erfordernis einer sachgerechten Aufgabenerfüllung in den Hintergrund tritt. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluss das Gemeinschaftsrecht, das mit der Gewässerschutz- und der Kommunalabwasserrichtlinie ebenfalls Anforderungen an Indirekteinleitungen stellt, auf die nationale Kompetenzverteilung und die kommunale Selbstverwaltungsgarantie hat. difu
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XIV, 354 S.
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Umwelt- und Technikrecht; 51