Das neue Abfallnachweisverfahren.

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Bonn

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ZLB: 97/1119

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RE

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Abstract

Zeitgleich mit dem neuen Bundesabfallgesetz wird auch das erst seit 1990 geltende Regelwerk zur Überwachung der Abfälle an die neue Terminologie angeglichen, zum Teil erheblich verändert und um nicht überwachungsbedürftige Abfälle ergänzt. In verständlicher Weise werden die Schritte und Regelungen, angefangen von ihren Geltungsbereich und den Kreis der Nachweispflichtigen über Grundverfahren und Sammelentsorgung bis zur Nachweisführung mit Begleit- und Übernahmeschein und Nachweisbücher behandelt. Neu eingeführt wurde bspw. das privilegierte Verfahren, durch das Zeit und Geld gespart werden können. Dabei übernehmen Unternehmen die Entsorgung, die von der Pflicht, Abfälle zur Entsorgung erst nach vorangegangener Bestätigung durch die Behörden anzunehmen, freigestellt sind. Im Anhang des Bandes können die neuen gesetzlichen Regelungen einschließlich der zu verwendenden Formblätter nachgeschlagen werden. Der Band enthält auch eine Übersicht über die Ansprechpartner der deutschen Kammerorganisation für Umweltschutzbelange er gewerblichen Wirtschaft. eh/difu

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88 S.

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IHK-Umwelt-Serie