Aktuelle Fragen des bayerischen Bauordnungsrechts.
Boorberg
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Datum
2009
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) 2008 hat - in weitgehendem Anschluss an die Musterbauordnung (MBO) 2002 - das bayerische Bauordnungsrecht in erheblichem Umfang neu strukturiert. Dass diese Novelle eine Reihe auch praktisch bedeutsamer Anwendungs- und Auslegungsfragen aufgeworfen hat, kann daher nicht überraschen. Inzwischen ist die BayBO 2008 mehrfach geändert worden: zunächst bezüglich der Vorschriften über das barrierefreie Bauen durch § 7 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften, sodann durch die den Wegfall der Befristung der Länderermächtigung in § 245 b Abs. 2 BauGB aufnehmende Änderung des kein Bauordnungs-, sondern materielles Bauplanungsrecht enthaltenden Art. 82 BayBO. Schließlich bot die bis zum 28.12.2009 vorzunehmende Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie insbesondere Gelegenheit, zugleich u. a. dort Korrekturen am geltenden Recht vorzunehmen, wo die neuere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu praktisch nicht wünschenswerten und systematisch nicht überzeugenden Resultaten geführt hatte. Der Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten Änderungen, die der Bayerische Landtag - nach einvernehmlicher Beratung in den Ausschüssen am 14.7.2009 einstimmig verabschiedet hat - ein Beleg dafür, dass sich die 1994 eingeleitete bayerische Bauordnungsreform auch parlamentarisch auf der Grundlage eines breiten Konsenses etabliert hat.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 23
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 709-718