Aktuelle Fragen des bayerischen Bauordnungsrechts.

Jäde, Henning
Boorberg
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Datum

2009

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 987

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) 2008 hat - in weitgehendem Anschluss an die Musterbauordnung (MBO) 2002 - das bayerische Bauordnungsrecht in erheblichem Umfang neu strukturiert. Dass diese Novelle eine Reihe auch praktisch bedeutsamer Anwendungs- und Auslegungsfragen aufgeworfen hat, kann daher nicht überraschen. Inzwischen ist die BayBO 2008 mehrfach geändert worden: zunächst bezüglich der Vorschriften über das barrierefreie Bauen durch § 7 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften, sodann durch die den Wegfall der Befristung der Länderermächtigung in § 245 b Abs. 2 BauGB aufnehmende Änderung des kein Bauordnungs-, sondern materielles Bauplanungsrecht enthaltenden Art. 82 BayBO. Schließlich bot die bis zum 28.12.2009 vorzunehmende Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie insbesondere Gelegenheit, zugleich u. a. dort Korrekturen am geltenden Recht vorzunehmen, wo die neuere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu praktisch nicht wünschenswerten und systematisch nicht überzeugenden Resultaten geführt hatte. Der Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten Änderungen, die der Bayerische Landtag - nach einvernehmlicher Beratung in den Ausschüssen am 14.7.2009 einstimmig verabschiedet hat - ein Beleg dafür, dass sich die 1994 eingeleitete bayerische Bauordnungsreform auch parlamentarisch auf der Grundlage eines breiten Konsenses etabliert hat.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 23

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 709-718

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen