Sachstand bei der Umsetzung der EU-Abfallverbrennungsrichtlinie.
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DE
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Wiesbaden
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1616-5829
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ZLB: Zs 4648-4
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Abstract
Mit Blick auf 2005 und der aus der Ablagerungsverordnung abgeleiteten Forderung, dass grundsätzlich keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr abgelagert werden, ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.12.2000 über die Verbrennung von Abfällen mehr als nur die Anpassung nationaler immissionsschutzrechtlicher Anforderungen. Grundsätzlich verfolgt die nationale Umsetzung der Europäischen Abfallbrennungsrichtlinie den Ansatz, den Einsatz von Abfällen und ähnlichen brennbaren Stoffen in Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen nur unter annähernd gleichen emissionsmindernden Anforderungen zu zulassen. difu
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Umweltpraxis
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Nr. 7/8
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S. 22-25