Bauplanungsrecht - Bebauungsplan nur für eine Verkehrsfläche. Nichtigkeit bei unzureichender Begründung. OLD Düsseldorf, Urteil vom 18.10.1979 - U/Baul 1/79.
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1981
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Ein Bebauungsplan, dessen räumlicher Geltungsbereich sich auf eine Verkehrsfläche beschränkt, ist nichtig, wenn durch die Verkehrsfläche Teilen von im Wohngebiet gelegenen Grundstücken der Zugang zu öffentlichen Wegen genommen und wegen des beschränkten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes keine anderweitige Erschließung dieser Grundstücksteile gesichert wird. Das völlige Fehlen der Begründung führt auch nach dem Inkrafttreten von § 155 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BBauG zur Nichtigkeit des Bebauungsplanes. Die Entscheidung beruht auf den §§ 9 Abs. 6 BBauG 1960, 155 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 BBauG. -y-
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Baurecht 11(1980)Nr.2, S.143-145, Lit.