Der Erschließungs- und/oder Folgelastenvertrag - für die Vertragspartner ein unabschätzbares Risiko?

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IRB: Z 877

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Kommunen haben die Möglichkeit, durch Erschließungs- oder Folgelastenverträge die Herstellung von Erschließungsanlagen an Bauträger zu übertragen. Die vertragliche Regelung für die Zahlung der Folgekosten ist jedoch problematisch, da erforderliche Infrastruktureinrichtungen nur bei entsprechenden Steuereinnahmen kostendeckend finanziert werden können. Für beide Vertragspartner besteht damit ein konjunkturabhängiges Kostenrisiko. Der Autor beschreibt Gegenstand und Ziel eines Erschließungs- und Folgelastenvertrags und erläutert die Finanzierungsprobleme für Kommunen und Bauträger. za

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsvertrag, Folgelastenvertrag, Inhalt, Ziel, Kommune, Bauträger, Erschließungsanlage, Kosten, Finanzierung, Risiko

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.2, S.66-68

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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsvertrag, Folgelastenvertrag, Inhalt, Ziel, Kommune, Bauträger, Erschließungsanlage, Kosten, Finanzierung, Risiko

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