Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit der polizeilichen Tatprovokation.

Florentz
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Florentz

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München

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ZLB: 92/2971

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DI
S

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Abstract

Vor dem Hintergrund des steigenden organisierten Verbrechens, insbesondere der Drogenkriminalität, setzen die Strafverfolgungsbehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung auf polizeiliche Lockspitzel, die Verdächtige zu Straftaten verleiten sollen, um sie überführen zu können. Die Arbeit setzt sich mit den dafür maßgeblichen rechtlichen Problemen auseinander und erläutert den Begriff der Tatprovokation in Lehre und Rechtsprechung sowie dessen Anwendungsgebiete (Diebstahl, Urkunden- und Geldfälschung, Betrug) und Rechtfertigung. Dabei wird deutlich, daß die polizeiliche Tatprovokation keineswegs grundsätzlich straflos ist. Der Autor spricht sich gegen ein Ermächtigungsgesetz für die Tatprovokation aus rechtspolitischen Gründen aus. rebo/difu

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XVIII, 122 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 321