Kartellverfahren im Blickpunkt. Gemeinsamer Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald".
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Seit vielen Jahren vermarkten kommunale und private Waldbesitzer große Mengen ihres eingeschlagenen Rundholzes über die Landesforstverwaltungen, die diese Holzmengen dann gemeinsam mit Holz aus dem Staatswald als gebündelte Mengen zu einheitlichen Preisen und Konditionen an die Abnehmer verkaufen. Der Verband der Sägeindustrie hat kartellrechtliche Bedenken gegen diese Praxis der Bündelung des Holzangebotes angemeldet. Im September 2006 hat das Bundeskartellamt Grenzwerte vorgeschlagen, die Spielraum lassen sowohl für eine gemeinsame Holzvermarktung als auch für eine Vermarktung ohne Beteiligung der Landesforstverwaltungen. Ein zweites Kartellverfahren betrifft die Praxis der Landesforstverwaltungen, für den Kommunal- und Privatwald kostenfreie oder subventionierte Dienstleistungen anzubieten, worin Sachverständige eine Behinderung privater Anbieter und Wettbewerbsverzerrungen sehen. Die beiden forstwirtschaftlichen Kartellverfahren standen im Mittelpunkt von Beratungen des Gemeinsamen Forstausschusses 'Deutscher Kommunalwald' der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, deren Ergebnisse in dem Beitrag zusammengestellt sind. difu
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 12
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S. 503-505