Bauplanungsrecht - Nutzungsänderung von Betriebswohnungen in frei verfügbare Wohnungen. §§ 29 Satz 1, 34 Abs.1 und 3 BBauG. §§ 8, 9 BauNVO. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.Mai 1983 - 4 C 67.78. OVG Nordrhein-Westfalen.

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1984

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Die Umwandlung von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber in allgemeine (frei verfügbare) Wohnungen in einem durch gewerbliche und industrielle Nutzungen geprägten Gebiet ist eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Satz 1 BBauG, für die die §§ 30 bis 37 BBauG gelten. In einem derart geprägten Gebiet fügt sich die allgemeine Wohnnutzung in die Eigenart der näheren Umgebung trotz dort vorhandener Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonen in der Regel nicht ein. -z-

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Baurecht 14(1983)Nr.5, S.443-445 Lit.

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