§ 3 MGH. LG Frankfurt, Urteil v. 9.3.1982 - Az. 2/11 S 215/81.

Riemann, -/Kremer, -
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1983

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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

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Zusammenfassung

Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhung nach Modernisierung. Eine Erhöhungserklärung ist nur wirksam, wenn der verlangte Erhöhungsbetrag auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 I MHG darin verständlich erläutert werden. Dem Mieter muss anhand der spezifischen Berechnung und der auch insoweit erforderlichen Erläuterungen der Einzelposten eine Überprüfung des verlangten Mehrbetrages ohne besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung möglich sein. rh

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.4, S.115, Lit.

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