Durchschnittsmieten nach Wirtschaftseinheiten. Wege zur Beseitigung von Mietenverzerrung.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Eine Neubelebung des Mietwohnungsbaues ist nur mittels einer Neuordnung der Bestandsmieten möglich. Die durch das geltende Mietberechnungsrecht nach öffentlich geförderten, preisgebundenen und nicht preisgebundenen Wohnraum, mit Erstarrungsprinzip, Kostenmiete, Vergleichsmiete etc. entstandene Mietenverzerrung ließ kein allgemeines Bewusstsein für das Gut Wohnwert entstehen. Die örtliche Vergleichsmiete kann als Basis für ein kostenbewusstes Mietgefüge dienen. Dazu muss der Wohnwert mit Durchschnittsmiete ermittelt werden. In Niedersachsen wurden die gesetzgeberischen Voraussetzungen für eine Mietentzerrung bereits geschaffen. Die Stadt Wolfsburg hat die Realisierung der Mietentzerrung beispielhaft angegangen. hg

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Schlagwörter

Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnwert, Miete, Wohnungsbau, Kosten, Mietwohnung, Mietenentzerrung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 34(1981)Nr.10, S.668, 670, 680

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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Wohnwert, Miete, Wohnungsbau, Kosten, Mietwohnung, Mietenentzerrung

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