Grundsatzprogramm der öffentlichen Wasserversorgung.

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IRB: Z 818

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Zusammenfassung

Die Wasserversorgungswirtschaft hat folgendes Grundsatzprogramm: Für die Trinkwasserversorgung ist Voraussetzung die einwandfreie Beschaffenheit des Rohwassers (Grund- und Oberflächenwasser). Dabei müssen die tragenden Prinzipien des Umweltschutzes (Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip) angewendet werden: Konkurrierende Ansprüche an den Wasserschutz, z.B. für industrielle oder landeswirtschaftliche Zwecke sind zugunsten der Trinkwasserversorgung zu entscheiden. Sichere Wasserversorgung setzt partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wasserversorgungsunternehmen voraus. Die vom Gesetzgeber bestimmten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dürfen dabei nicht verändert werden. (ub)

Beschreibung

Schlagwörter

Wasserversorgung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Umweltschutz, Vorsorge, Verursacherprinzip, Abwasser, Wassergewinnung, Trinkwasser, Wasservorrat, Wasserwirtschaft, Wasserqualität, Wasserrecht, Wasserschutz, Grundsatzprogramm, Versorgung, Wasser

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SBZ.Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 41(1986), Nr.3, S.112, 114, 116

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Wasserversorgung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Umweltschutz, Vorsorge, Verursacherprinzip, Abwasser, Wassergewinnung, Trinkwasser, Wasservorrat, Wasserwirtschaft, Wasserqualität, Wasserrecht, Wasserschutz, Grundsatzprogramm, Versorgung, Wasser

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