Die strafrechtliche Behandlung genehmigungsfähigen, aber nicht genehmigten Verhaltens.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 89/1558

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Zusammenfassung

Die Arbeit befaßt sich mit dem Problem, wie ein Täter strafrechtlich zu beurteilen ist, der das Genehmigungsverfahren überspringt, indem er eigenmächtig das materiell zulässige Ergebnis herstellt. Kann in solchen Fällen von Unrechtserfolg gesprochen werden? Liegt strafrechtserhebliches Handlungsunrecht oder bloßer Ungehorsam vor? Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß bei Verfahren, bei denen Aufklärung und Beratung im Vordergrund stehen, die Genehmigungsfähigkeit bei der Strafbarkeit keine Rolle spielt. Anders dagegen bei den vor allem der Gefahrenabwehr dienenden Genehmigungsverfahren. Bei den präventiven Verboten, die den abstrakten Gefährdungsdelikten korrespondieren, führt dies zum Tatbestandsausschluß mit der Folge, daß eine Bestrafung nur bei bestimmten Fällen des Irrtums wegen Fahrlässigkeit in Betracht kommt. Bei den repressiven Verboten, die den Erfolgsdelikten korrespondieren, wird der Erfolgsunwert kompensiert, es kann jedoch eine Bestrafung wegen Versuchs erfolgen. vka/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Strafrecht, Genehmigung, Umweltschutzrecht, Behörde, Justiz, Prozessrecht, Rechtsprechung, Baurecht, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Berlin: Duncker und Humblot (1988), 187 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1988)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Strafrecht, Genehmigung, Umweltschutzrecht, Behörde, Justiz, Prozessrecht, Rechtsprechung, Baurecht, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum Strafrecht; 75