Zur Weiterenticklung des Einkaufszentrenbegriffs.

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

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Abstract

Mit dem Urteil vom 27.4.1990 hat das Bundesverwaltungsgericht einen Beitrag zur Klärung des Begriffs Einkaufszentrum geleistet.In gleicher Hinsicht sind Urteile des OVG MÜnster vom 23.11.1987 und des BayVGH, letzteres mit Urteil vom 27.4.1990 vom BVerwG aufgehoben, von Bedeutung.Dabei geht es unter anderem darum, daß je nach vorgefundener Situation eine bestimmte Geschoßfläche oder Verkaufsfläche als Zentrum wirkt oder nicht wirkt.Als Problem stellt sich auch dar, wann im Laufe der Zeit hinzukommende Einzelhandelsgeschäfte insgesamt zum Eindruck und zur Wirkung eines Zentrums führen.Außerdem ist häufig strittig, ob nur auf die störenden Begleiterscheinungen, vor allem den Verkehr oder auf die städtebauliche Bewertung, insbesondere den Kaufkraftabfluß aus der Innenstadt, abzuheben sei.Der Beitrag referiert die Begründung der genannten Urteile und nimmt mit eigenen Abgrenzungskriterien Stellung.(wb)

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Umwelt- und Planungsrecht

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Nr.6

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S.221-226

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