Das öffentliche Warnsystem nach § 98a TKG 2003 - Diskussionsstoff für Grundsätzliches.

LexisNexis
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

LexisNexis

item.page.orlis-pc

AT

item.page.orlis-pl

Wien

item.page.language

item.page.issn

1017-3463

item.page.zdb

2546075-4

item.page.orlis-av

ZLB: R 620 ZB 7028

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Mit dem 2. COVID-19-Gesetz wurde eine Verpflichtung für Telekommunikationsdienstleister eingeführt, im Katastrophenfall auf Anordnung der Bundesregierung mobile Kurznachrichten (SMS) mit entsprechenden Warnhinweisen an die Bevölkerung zu versenden. Obwohl die Vorschrift derzeit nur bis Jahresende bestehen soll, wirft sie auch einige Fragen auf, die grundsätzlicher Natur sind und weitergehende Bedeutung haben. So sieht das abgestufte Verfahren zunächst einen formfreien Auftrag vor, dessen Nichtbefolgung jedoch bereits strafbar ist und dessen Rechtsnatur folglich zu hinterfragen ist. Auch die Möglichkeit, ein anderes „bundesstaatliches" Organ zur Erteilung solch formfreier Aufträge zu ermächtigen, sowie grundrechtliche Implikationen, insbesondere zum Schutz der Privatsphäre, geben Anlass zu einer näheren Analyse.

Description

Keywords

Journal

Zeitschrift für Verwaltung : ZfV

item.page.issue

2

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

125-131

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries