Entwurf für den Landschaftsplan.
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1989
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ZZ
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SEBI: 89/5654-4
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Zusammenfassung
Der Landschaftsplan hat in erster Linie die Aufgabe der zusammenfassenden Darstellung von Einflußgrößen, die bei der zukünftigen Planung berücksichtigt werden müssen. Zukünftige Planungen sind dabei einmal die vorbereitende Bauleitplanung auf der Grundlage des geltenden Flächennutzungsplanes und zum anderen Flächennutzungsplanänderungen z. B. bei der Neudarstellung oder Vergrößerung von Bauflächen. Dieser Landschaftsplan basiert auf den Grenzen des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen. Zunächst wurden dabei die natürlichen Faktoren des Raumes aus den Quellen erhoben und ihre Bedeutung für den Raum auf der einheitlichen Grundlage des Maßstabes 1 : 10 000 untersucht. Dies ergab eine auswertende Darstellung des Landschaftsbestandes, deren Ausfluß die ökologische und räumlichästhetische Bewertung des Naturraumes und schließlich die Aussage über das, was bei den weiteren Planungen aus landschaftlicher Sicht in die Belangabwägung aufgenommen werden muß. geh/difu
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Reutlingen: (1989), 41 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.