Das öffentliche Interesse als Voraussetzung der Enteignung.

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SEBI: BH 161

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Der Autor beschreibt das geltende Enteignungsrecht der Schweiz, als dessen Voraussetzung ein öffentliches Interesse bestehen muß. Im ersten Teil beschreibt er die verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantien und die Institutsgarantie des Bundes als erste Schranke des öffentlichen Interesses. Ebenso erklärt er die Arten der Enteignung. Nach einem Überblick über die historische Entwicklung der Maxime öffentlichen Interesses charakterisiert er den Begriffsinhalt des öffentlichen Interesses und dessen Funktion. Das letzte Kapitel untersucht die Auslegung des Rechtsbegriffs des öffentlichen Interesses aufgrund der bundesrechtlichen Eigentumsgarantien. im/difu

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Enteignung, Öffentliches Interesse, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Bodenrecht

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Zürich: Schulthess (1967), XV, 126 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)

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Enteignung, Öffentliches Interesse, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Bodenrecht

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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 281