Der Betriebsbeauftragte.
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SEBI: 90/2221
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Zusammenfassung
Die Einhaltung von gesetzlichen Schutzvorschriften ist nicht allein durch die staatliche Überwachungstätigkeit, sondern auch durch innerbetriebliche Maßnahmen des jeweils Verpflichteten sicherzustellen. Mit dem Betriebsbeauftragten will der Gesetzgeber dem Unternehmer ein Instrument zur Hand geben, mit dessen Hilfe er sein eigenes Handeln den gesetzlichen Erfordernissen besser anpassen kann. Der Autor arbeitet aus den verstreuten gesetzlichen Bestimmungen über den Betriebsbeauftragten ein einheitliches Rechtsinstitut heraus, indem er zunächst den Betriebsbeauftragten gegenüber verwandten Rechtsinstituten abgrenzt, um danach die mit der Bestellung zum Betriebsbeauftragten zusammenhängenden Fragen zu erörtern. Der Kernpunkt der Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsstellung des Betriebsbeauftragten im Verhältnis zur Überwachungsbehörde, zum Unternehmer sowie zum Betriebsrat. alf/difu
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Betrieb, Betriebsbeauftragter, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutzrecht, Datenschutz, Tierschutz, Behörde, Unternehmer, Betriebsrat, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz
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Berlin: Duncker und Humblot (1988), 270 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1988)
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Betrieb, Betriebsbeauftragter, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutzrecht, Datenschutz, Tierschutz, Behörde, Unternehmer, Betriebsrat, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz
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Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht; 94