Cicero '86 - "Summum ius - summa iniuria". Die Fehlbelegungsabgabe ist zu einem untauglichen Instrument geworden.

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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

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Abstract

Mit der Entscheidung des 14. Senats des OVG Münster, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an der Fehlbelegungsabgabe ein von einem Kölner Kläger angestrengtes Verfahren auszusetzen und den Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist die Diskussion über diese Abgabe erneut entbrannt. Die Wohnungswirtschaft hatte stets ökonomische, wohnungs- und gesellschaftspolitische Vorbehalte gegen die Fehlbelegungsabgabe geltend gemacht. Der Bericht befasst sich mit dem Problem der Fehl-, Unterbelegung sowie der Mietenverzerrung, die zur Einführung der Fehlbelegungsabgabe führte. Dabei wird sowohl auf die Chronologie der Lösungsversuche dieses Problems als auch auf die Zielsetzung und die von Anfang an bestehenden schweren Bedenken gegen die Einführung der Abgabe eingegangen. Abschließend geht der Beitrag auf die Entwicklung bis heute seit der Verabschiedung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen ein. (hb)

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Fehlbelegung, Sozialer Wohnungsbau, Mietwohnung, Wohnungsrecht, Fehlbelegungsabgabe, Verfassungsmäßigkeit, Mietenverzerrung, Unwirksamkeit, Recht, Wohnung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, 39(1986), Nr.4, S.166, 168-170, Tab.;Lit.

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Fehlbelegung, Sozialer Wohnungsbau, Mietwohnung, Wohnungsrecht, Fehlbelegungsabgabe, Verfassungsmäßigkeit, Mietenverzerrung, Unwirksamkeit, Recht, Wohnung

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