Der Anspruch nach § 4 Abs. 1 UIG und seine Beschränkungen zum Schutz öffentlicher Belange.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 99/703
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DI
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Zusammenfassung
Das im Juli 1994 in Kraft getretene Umweltinformationsgesetz (UIG), will mit § 4 Abs. 1 UIG das allgemeine Aktenzugangsrecht gewähren und vor allem eine stärkere Kontrolle der Umweltschutzbehörden durch die Bevölkerung erreichen. Die dem Einzelnen nach bisherigem Recht zustehenden Aktenzugangsrechte, werden durch das UIG nicht tangiert und besitzen hinsichtlich der Beschränkungen, denen der Anspruch nach § 4 Abs. 1 UIG unterworfen ist, für den Zugang zu umweltbezogenen Informationen eigenständige Bedeutung. Schwerpunktmäßig stützt sich die Untersuchung auf die Übertragung der normativen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts auf die Anwendung des UIG. Zum Schluss werden Hinweise auf europarechtliche Regelungen in den Mitgliedstaaten gegeben. kirs/difu
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317 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2208