Der Anspruch nach § 4 Abs. 1 UIG und seine Beschränkungen zum Schutz öffentlicher Belange.

Lang
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lang

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Frankfurt/Main

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 99/703

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das im Juli 1994 in Kraft getretene Umweltinformationsgesetz (UIG), will mit § 4 Abs. 1 UIG das allgemeine Aktenzugangsrecht gewähren und vor allem eine stärkere Kontrolle der Umweltschutzbehörden durch die Bevölkerung erreichen. Die dem Einzelnen nach bisherigem Recht zustehenden Aktenzugangsrechte, werden durch das UIG nicht tangiert und besitzen hinsichtlich der Beschränkungen, denen der Anspruch nach § 4 Abs. 1 UIG unterworfen ist, für den Zugang zu umweltbezogenen Informationen eigenständige Bedeutung. Schwerpunktmäßig stützt sich die Untersuchung auf die Übertragung der normativen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts auf die Anwendung des UIG. Zum Schluss werden Hinweise auf europarechtliche Regelungen in den Mitgliedstaaten gegeben. kirs/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

317 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2208