Worauf haben Behörden und Verwaltung im Planungs- und Bewilligungsverfahren zu achten? Grundsätze des Verfassungs- und Verwaltungsrechts in der Raumplanung.

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SEBI: 84/4330

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Diese Schrift befaßt sich mit Problemen der praktischen Verwaltungstätigkeit des Gemeinwesens (in der Schweiz).Zwar wird betont, daß die Verwaltungsaufgaben in der Schweiz in aller Regel gut, gewissenhaft und engagiert erfüllt werden, doch werden auch immer wieder Fehler festgestellt, die häufig mit der Mißachtung wichtiger allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- und Verwaltungsrechts zusammenhängen.Aus diesem Grund werden zunächst die Formen des Verwaltungshandelns beschrieben (öffentlicher Vertrag, Verfügung).Danach werden die allgemeinen Grundsätze der Verwaltungstätigkeit behandelt (öffentliches Interesse und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Gesetzmäßigkeitsprinzip, Eigentumsgarantie, Rechtsgleichheit und Verjährung öffentlicher Ansprüche und Pflichten.) im/difu

Beschreibung

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Verwaltungshandeln, Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Öffentlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Eigentumsgarantie, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Raumplanung, Recht, Planungsrecht

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Bern: Selbstverlag (1981), IV, 70 S.,

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Verwaltungshandeln, Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Öffentlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Eigentumsgarantie, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Raumplanung, Recht, Planungsrecht

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VLP-Schriftenfolge; 29RPG-NO-Informationsblatt; 1/1981