Gesundheitsschutz im Mittelpunkt. Die Luftreinhaltepläne in Nordrhein-Westfalen.
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: Kws 268/12
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Abstract
Luftreinhaltepläne müssen Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch Industrieanlagen und Straßenverkehr enthalten. Kommunen können Umweltzonen einrichten, wenn der motorsisierte Straßenverkehr die Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen ist. Erste Erfolge stellen sich ein: Die Feinstaubbelastung in Nordrhein-Westfalen ist bereits erheblich gesunken. Diese Broschüre verschafft einen tieferen Einblick in die Aufgaben der Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen.
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50 S.