Die Erreichung vergaberechtlicher Zielsetzungen in der Beschaffungspraxis. Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Veränderungen im öffentlichen Auftragswesen durch europäisches und internationales Recht.

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München

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1439-6351

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ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Die mit den EU-Vergaberichtlinien der Jahre 1992 und 1993 erstmals erfolgte Kodifizierung des europäischen Vergaberechts wurde durch die neuen Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG zusammengefasst und vereinfacht, so dass der Prozess der europäischen Harmonisierung auf dem Gebiet des materiellen Vergaberechts vorerst seinen Abschluss gefunden hat. Ausgelöst durch die Änderung der europäischen Rechtsgrundlagen muss bis spätesten 31.1.2006 auch eine Novellierung des deutschen Kartellvergaberechts erfolgen. Ein entsprechender Referentenentwurf zur Neuregelung des Vergaberechts wurde Ende März des Jahres 2005 vorgelegt. Vor dem Hintergrund der neuerlichen legislativen Maßnahmen stellt sich die Frage, ob die mit den EU-Vergaberichtlinien (1992/93) und ihrer Umsetzung ins deutsche Kartellvergaberecht (1999) ursprünglich verfolgten Zielsetzungen erreicht oder zumindest in nennenswertem Umfang gefördert werden konnten. Zeigen die zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrungen mit den bisherigen vergaberechtlichen Vorschriften hingegen, dass die ins Auge gefassten Ziele nicht oder nur in geringem Maß erreicht wurden, so wäre zu überlegen, ob das bisherige rechtliche Instrumentarium überhaupt zur Zielerreichung geeignet ist oder ob möglicherweise andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diesen Fragen geht der Beitrag vor dem Hintergrund einer rechtstatsächlichen Untersuchung nach. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 1

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S. 16-23

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