Housing Improvement Districts. Nachhaltige Stadtentwicklung durch private und staatliche Gewährleistung.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: Kws 149/57

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DI
RE

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Abstract

Zivilgesellschaftlichem Engagement kommt eine stetig wachsende Bedeutung für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung in Deutschland zu. Das Baurecht fördert private Initiativen, die sich für die ökonomische, soziale oder ökologische Entwicklung ihres unmittelbaren Lebensumfelds einsetzen, durch die Möglichkeit der Einrichtung sog. "Housing Improvement Districts". Für die Gemeinden stellt sich dabei die Frage nach den künftigen Aufgaben und Akteuren städtebaulicher Planung sowie nach der Vereinbarkeit von Gemeinwohl- und Sonderinteressen. Der Autor untersucht das Potenzial privater, hoheitlicher und kooperativer Beiträge zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung aus der Perspektive insbesondere des Verwaltungsorganisationsrechts, des Gewährleistungsverwaltungsrechts und der Governance-Forschung.

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XVII, 276 S.

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Recht der Nachhaltigen Entwicklung; 17