Der räumliche Geltungs- und Anwendungsbereich der Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung.

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SEBI: 88/4688

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Zwar soll der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Willen des Gesetzgebers dem Inland verbunden sein, jedoch soll der einmal begründete Schutz sein Ende nicht an den Landesgrenzen finden.Die Ausgestaltung der einzelnen Anspruchsnormen steht dem ebensowenig entgegen wie der Rückgriff auf das sogenannte Territorialitätsprinzip, für das sich ism geltenden Recht der gesetzlichen Krankenversicherung keine Grundlage finden läßt.Die krankenversicherungsrechtlichen Regelungen in zwischenstaatlichen Vorschriften und im EG-Recht knüpfen an diese Verhältnisse an.Gleichermaßen zur Herbeiführung eines vollständigen wie zur Vermeidung eines doppelten Versicherungsschutzes enthalten sie auf der Deckungsseite insbesondere allseitige Kollisionsnormen.Im Leistungsbereich werden vornehmlich erweiterte Möglichkeiten für eine Leistungsaushilfe unter den Trägern geschaffen. chb/difu

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Krankenversicherung, Sozialgesetzbuch, Auslandsaufenthalt, Geltungsbereich, Rechtsprechung, Europarecht, Internationales Recht, Verwaltungsrecht, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1987), XXXII, 184 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1986)

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Krankenversicherung, Sozialgesetzbuch, Auslandsaufenthalt, Geltungsbereich, Rechtsprechung, Europarecht, Internationales Recht, Verwaltungsrecht, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 623