Zur Kritik an der querschnittsorientierten Landschaftsplanung. Teil eines Referates "Fachliche Anforderungen an die querschnittsorientierte Inhalte eines Landschaftsplanes" am 8.6.83 in Bonn. Colloquium "Der Landschaftsplan nach Naturschutzgesetzen".
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1984
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SEBI: Zs 3096-4
IRB: Z 902
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
IRB: Z 902
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
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Zusammenfassung
Über die angestrebte Funktion und Aufgabe der Landschaftsplanung haben sich gegensätzliche Positionen gebildet. Die eine sieht die Landschaftsplanung eher im Sinn einer Fachplanung für Natur-, Arten- und Biotopschutz, die deren Ziele argumentativ zu stützen und planerisch abzusichern hat. Die andere Position sieht Landschaftsplanung als eine fachgebietsübergreifende Planung, die sich "mit der Verträglichkeit sämtlicher Raumnutzungen in ökologischer und gestalterischer Hinsicht befasst". Der Autor begründet und verteidigt letzteren Standpunkt. (cs)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Natur und Landschaft, Stuttgart 59(1984), Nr.12, S.491-494, Lit.