Der dienstliche Einsatz von Beamten während eines Streiks von Tarifkräften im öffentlichen Dienst aus beamten- und arbeitsrechtlicher Sicht.

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SEBI: 87/1637

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Im Laufe des Streiks bei der Deutschen Bundespost im November 1980 zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Schichtdienst wurden durch Verfügung des Postministers Beamte auf Schichtarbeitsplätzen eingesetzt. Nachgegangen wird der Frage, ob dieser Einsatz rechtmäßig war. Dazu stellt die Autorin die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses unter beamtenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten dar. Aus beamtenrechtlicher Sicht hat der Beamte den Weisungen seines Dienstherrn Folge zu leisten; dies ergibt sich insbesondere aus dem Grundsatz des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG). Andererseits steht ihm aus Art. 9 Abs. 3 GG das Recht auf Koalitionsfreiheit zur Wahrung seiner Arbeitsbedingungen zu. Die Anordnung von Mehrarbeit im Falle eines Streiks ist für den Beamten bindend, andererseits kann sie zur Beeinträchtigung seiner Koalitionsfreiheit führen, insbesondere wenn er der streikführenden Gewerkschaft angehört. gzi/difu

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Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Arbeitsbedingung, Arbeitsrecht, Streik, Gewerkschaft, Rechtsprechung, Verband, Arbeit, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Verfassungsrecht

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Bonn: (1986), VIII, 268 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1986)

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Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Arbeitsbedingung, Arbeitsrecht, Streik, Gewerkschaft, Rechtsprechung, Verband, Arbeit, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Verfassungsrecht

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