Bundesgesetzgebung: Kinder dürfen auch laut sein.
Das Rathaus Verlagsges.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2011
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Das Rathaus Verlagsges.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Essen
Sprache
ISSN
0174-4984
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 1002
BBR: Z 515
BBR: Z 515
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der demographische Wandel stellt Städte und Gemeinden vor neue Herausforderungen: Auf der einen Seite muss Kindern und Jugendlichen ein Umfeld geboten werden, in dem sie sich gesund entwickeln können. Dazu gehören Freiräume wie Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Bolzplätze und Ballspielplätze. Auf der anderen Seite haben mehr ältere Menschen das Bedürfnis nach Ruhe und Rückzug. Insbesondere in den Ballungszentren, in denen viele Menschen eng zusammenleben und es kaum Ausweichflächen gibt, ist ein friedliches Zusammenleben besonders wichtig. Damit gerichtliche Auseinandersetzungen über die Zumutbarkeit von Kinderlärm zukünftig vermieden werden, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der in dem Beitrag erläutert wird. Derzeit sind Kindergärten im Bundesimmissionsschutzgesetz privilegiert. Das heißt, für diese Vorhaben muss keine immissionsschutzrechtliche Prüfung vorgenommen werden. Die Betreiber der Anlagen sind jedoch verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen wie Lärm zu vermeiden. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertagesstätten und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms" wird die Privilegierung um Spielplätze erweitert. Bei der Neuregelung besonders hervorzuheben ist das Thema Ballspielplätze, für die es bisher keine rechtliche Regelung gab. In einem zweiten Schritt soll die Änderung der Baunutzungsverordnung erfolgen, damit der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung nicht länger durch Klagen gegen den von Kindern verursachten Lärm verzögert wird. Dann sind Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten nicht mehr nur ausnahmsweise sondern generell zulässig.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Das Rathaus
Ausgabe
Nr. 2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 55-57