OLG Frankfurt, Beschluß v. 17.1.1985 - Az. 20 W 94/84.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 878

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Wohnungseigentümer haften nicht ohne Verschulden für Schäden am Sondereigentum, deren Ursachen im gemeinschaftlichen Eigentum liegt. Es fehlt an einer positiv-rechtlichen Vorschrift, die für solche Fälle eine Zufalls- oder Gefährdungshaftung normiert. Auch § 242 BGB zwingt nicht dazu, hier eine Haftung ohne Verschulden anzunehmen. (rh)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Haftung, Schadenersatz, Rechtsprechung, Beschluss, OLG-Urteil, Recht, Wohnung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.4, S.121-122, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Haftung, Schadenersatz, Rechtsprechung, Beschluss, OLG-Urteil, Recht, Wohnung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries