Befreiungstatbestände im Bundesbaugesetz und bauplanungsrechtliche Abwägung nach § 1 Abs. 7 BBauG - Ein Beitrag zur Auslegung und Anwendung des § 37 Abs.1 und Abs. 2 BBauG.

Hoppe, Werner
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1983

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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

§ 37 Abs .1 BBauG ermöglicht es, Vorhaben des Bundes oder eines Landes mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung durch materiell-rechtlichen Befreiungstatbestand in Abweichung von einem Bebauungsplan zu einem Zeitpunkt auf, an dem entsprechende Bundes- oder Landesvorhaben absehbar sind, so gilt: Ist bei Bebauungsplanaufstellung die Erforderlichkeit der Befreiung nach § 37 Abs. 1 BBauG vorhersehbar, so sind die Absichten des Bundes/Landes als zu beachtender Belang in die Abwägung einzubeziehen.(cs)

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Deutsches Verwaltungsblatt (1983), Nr.21, S.1077-1083, Lit.

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