Rechtsprobleme kommunaler Kulturarbeit.

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SEBI: 87/2470

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Zusammenfassung

Kulturarbeit der Kommunen, die neben Bund und Ländern zu einem sehr wichtigen öffentlich-rechtlichen Kulturträger geworden sind, ist grundsätzlich eine freiwillige Kommunalaufgabe. Das in der Arbeit vertretene Verständnis kommunaler Selbstverwaltung verlangt insofern nach einem weitgehend ungebundenen Handlungsspielraum der Kommunen, der möglichst frei ist von rechtlichen Reglementierungen. Die konkrete Ausgestaltung kommunaler Kulturarbeit ist von Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (Kunstfreiheit) beeinflußt, der jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum läßt. Kulturförderungsentscheidungen der Kommunen fallen prinzipiell in den großen Ermessensspielraum, den leistungsstaatliche Entscheidungen allgemein kennzeichnen. Um verfahrensmäßig abzusichern, daß hierbei die Wesensmerkmale und die Freiheit von Kunst und Kultur nicht angetastet werden, gibt es zahlreiche (auch näher dargestellte) Organisationsmöglichkeiten. chb/difu

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Gemeinde, Landkreis, Gemeindeverband, Kommunale Selbstverwaltung, Kulturpolitik, Kulturarbeit, Kulturförderung, Verfassungsrecht, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Kultur, Bildung/Kultur, Allgemein

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Würzburg: (1986), XVIII, 165 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1986)

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Gemeinde, Landkreis, Gemeindeverband, Kommunale Selbstverwaltung, Kulturpolitik, Kulturarbeit, Kulturförderung, Verfassungsrecht, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Kultur, Bildung/Kultur, Allgemein

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