Rechtsprobleme bei Stromversorgungsübernahmen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0003-9209

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 1505-35,2
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Gesetzgeber wollte mit der Befristung von Konzessionsverträgen auf 20 Jahre Bewegung in die Stromversorgungslandschaft bringen. Der Wettbewerb um Gebietsmonopole provoziert erhebliche Verteidigungsbemühungen der bisherigen Monopolisten. Zu diesen zählen das Bestreiten eines Anspruchs auf Übertragung des Versorgungsvermögens, die Verfechtung eines Zurückbehaltungsrechts für das Vermögen bis zur Fixierung des Netzentgeltes und dessen Zahlung, und vor allem die Forderung nach Orientierung des Netzentgeltes am Sachzeitwert. Die Wertbemessung nach dem Sachzeitwert enthält zahlreiche Doppelverrechnungselemente. Daraus ergibt sich die Forderung, eine Stromversorgungsübernahme strompreisneutral zu gestalten. Auch beim Konzessionsvertragsrecht müssen die Akzente anders gesetzt werden. Die örtliche Energieversorgung gehört zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten örtlich relevanten Charakters. Konzession und Konzessionsabgabe sind danach Rechtsinstitute eigener Art, die sich einer Einordnung etwa unter das Mietoder Auftragsrecht entziehen. Entsprechende Erwägungen gelten für den Endschaftsteil des Konzessionsvertrags: Die Gemeinde hat einen Netzübertragungsanspruch. difu

Description

Keywords

Journal

Archiv für Kommunalwissenschaften

item.page.issue

Bd. II

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 262-290

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries