Rechtsprobleme bei Stromversorgungsübernahmen.
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DE
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Stuttgart
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0003-9209
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ZLB: Zs 1505-35,2
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892
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RE
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Abstract
Der Gesetzgeber wollte mit der Befristung von Konzessionsverträgen auf 20 Jahre Bewegung in die Stromversorgungslandschaft bringen. Der Wettbewerb um Gebietsmonopole provoziert erhebliche Verteidigungsbemühungen der bisherigen Monopolisten. Zu diesen zählen das Bestreiten eines Anspruchs auf Übertragung des Versorgungsvermögens, die Verfechtung eines Zurückbehaltungsrechts für das Vermögen bis zur Fixierung des Netzentgeltes und dessen Zahlung, und vor allem die Forderung nach Orientierung des Netzentgeltes am Sachzeitwert. Die Wertbemessung nach dem Sachzeitwert enthält zahlreiche Doppelverrechnungselemente. Daraus ergibt sich die Forderung, eine Stromversorgungsübernahme strompreisneutral zu gestalten. Auch beim Konzessionsvertragsrecht müssen die Akzente anders gesetzt werden. Die örtliche Energieversorgung gehört zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten örtlich relevanten Charakters. Konzession und Konzessionsabgabe sind danach Rechtsinstitute eigener Art, die sich einer Einordnung etwa unter das Mietoder Auftragsrecht entziehen. Entsprechende Erwägungen gelten für den Endschaftsteil des Konzessionsvertrags: Die Gemeinde hat einen Netzübertragungsanspruch. difu
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Archiv für Kommunalwissenschaften
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Bd. II
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S. 262-290