Das Volk der Europäischen Union. Zu Inhalt und Kritik eines normativen Begriffs.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2001/1553

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DI

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Abstract

Ziel ist, die Aspekte des Volksbegriffs, seine Definition und einige seiner Funktionen in den Rechtswissenschaften kritisch in Frage zu stellen. Nach der Diskussion der möglichen Definition des Volksbegriffs und ihrer Anwendung auf die Situation in der EU, sollen in einer an den Funktionen des Volkes in politischen Gemeinwesen die Definitionen ermittelt werden. Der zweite Abschnitt behandelt die Funktionen des Volkes, wie sie von der allgemeinen Staatslehre identifiziert werden. Die Volksbegriffe, die die Rechtswissenschaft verwendet sind in zwei Kategorien zu unterteilen: Einige Volksbegriffe knüpfen an die rechtliche Stellung der einzelnen in und zu einem politischen Gemeinwesen an, andere stellen auf gesellschaftliche Phänomene ab. Durch die Unionsbürgerschaft der Angehörigen der Mitgliedstaaten besteht die Möglichkeit, die Unionsbürger formal unter der Bezeichnung "Volk der Europäischen Union" zusammenzufassen. Dies ist aber nicht nur eine Bezeichnung, sondern vermittelt materiell eine Unionsangehörigkeit, welche sich erst noch ausbildet. Bislang bestehen noch strukturelle Defizite in der Rechtsposition der Bürger (Polizeivorbehalte die Freizügigkeit einzuschränken, mangelnde grundrechtliche Absicherung der Wahlmöglichkeiten bei Wohnsitznahme in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit man nicht besitzt u.a.). Die Autorin kommt daher zu dem Ergebnis, dass derzeit ein "Volk der Europäischen Union" in dem genannten Sinne noch nicht besteht. kirs/difu

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447 S.

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Hamburger Studien zum europäischen und internationalen Recht; 26