Amerikanisches Kommunalrecht.

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SEBI: 84/1185

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Im Grundsatz hat jede einzelne Stadt in den USA ihre eigene kommunale Verfassung. Darin spiegelt sich die amerikanische Überzeugung, daß jedes Gemeinwesen die ihm angemessene Form wählen soll. Das bedeutet, daß es kein einheitliches Kommunalrecht gibt. In dieser Arbeit wird versucht, aus der Vielfalt der Erscheinungsformen bestimmte Typen herauszukristallisieren. Nachdem der historische Hintergrund der amerikanischen Gemeinden kurz vorgestellt wurde, befaßt sich die Arbeit mit dem Verhältnis von Gemeinde und Staat. Die verschiedenen Typen der Kommunalverfassung werden im anschließenden Kapitel angesprochen. Den kommunalen Repräsentationen und Wahlen sowie der bürgerschaftlichen Mitwirkung sind die anknüpfenden Abschnitte gewidmet. Die Charakterisierung der Gemeindeaufgaben, sowie Personal und Finanzen werden am Schluß der Arbeit behandelt. Im Anhang findet man als Beispiel einer Kommunalverwaltung New York. im/difu

Beschreibung

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Städtestatistik, Stadtrecht, Kommunalverfassung, Wahlen, Bürgerbeteiligung, Zuständigkeit, Gemeindefinanzen, Haushaltswesen, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung

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München: Kommunalschriften-Verlag J.Jehle (1984), XII, 96 S., Abb.; Tab.; Reg.

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Städtestatistik, Stadtrecht, Kommunalverfassung, Wahlen, Bürgerbeteiligung, Zuständigkeit, Gemeindefinanzen, Haushaltswesen, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung

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Kommunalrecht des Auslands; 2