Amtspflicht oder Verkehrssicherungspflicht bei gemeindlichen Einrichtungen.
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1965
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SEBI: BH 505
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Zusammenfassung
DerAutor greift einen in der Rechtslehre und Rechtsprechung umstrittenen Sachverhalt auf, ob eine Gemeinde nach den Grundsätzen der Verkehrssicherungspflichtsverletzung oder nach der Amtspflichtverletzung haftet, wenn ein verantwortlicher Beamter eine schuldhafte und rechtswidrige Schädigung eines Benutzers einer öffentlichen gemeindlichen Einrichtung verursacht. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Staatshaftungsrechts versucht er gegen die herrschende Meinung eine Haftung aus den Grundsätzen des Amtshaftungsrechts zu begründen. Vorab klärt er den Begriff und die Systematik öffentlicher Einrichtungen und die Abgrenzungsmerkmale zwischen hoheitsrechtlicher und privatrechtlicher Anstaltsbenutzung. Im Rahmen einer rechtsgeschichtlichen und gegenwärtigen Rechtsbetrachtung stellt er die beiden Haftungsgrundlagen in ihrer rechtlichen Einordnung und ihren Voraussetzungen gegenüber und entwickelt in einer kritischen Betrachtung der vertretenen Auffassungen eine eigene Lösung. hw/difu
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Köln: (1965), XX, 114 S., Lit.