Das Baurecht der Hochhaustürme.
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1991
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ZZ
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Der Beitrag behandelt die typischen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Probleme von Hochhaustürmen über 150 m Höhe auf dem Hintergrund in Frankfurt/Main gemachter Erfahrungen. Ein großer Teil der dabei zu bewältigenden Probleme tritt allgemein auch bei anderen Formen hochverdichteten Bauens ein. Einleitend wird auf die Lückenhaftigkeit des vorhandenen rechtlichen Instrumentariums hingewiesen. Zur bauplanungsrechtlichen Problembewältigung wird festgestellt, daß ein neu aufzustellender Bebauungsplan auch die vielfältigen Auswirkungen im weiteren Umfeld behandeln muß. Insofern scheiden geltende Bebauungspläne mit den üblichen Festsetzungen sowie § 34 BauGB als Rechtsgrundlagen meist aus. Bei der Planaufstellung sind die Gesichtspunkte der Planerfordernis, der Planungsdichte, der Erschließung und Umweltwirkungen besonders zu berücksichtigen. Da der Bebauungsplan lediglich einen Rahmen bildet und zu enge Detailfestsetzungen das Planungsverfahren belasten können, kommt dem bauordnungsrechtlichen Verfahren besonderes Gewicht bei. Obwohl in der Regel öffentlicher und privater Interessendruck eine Verkürzung der Prüfungsdauer erreichen will, muß dem widerstanden werden und ist mit besonderer Sorgfalt zu planen. Bauvoranfragen sind wenig sinnvoll, wenn sie nicht alle bauplanungsrechtlichen Fragen zum Gegenstand haben. Bauaufsicht und Bauüberwachung sind besonders gefordert. (wb)
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 14(1991), Nr.6, S.242-252, Lit.