Novellierung des Landesplanungsrechts in Nordrhein-Westfalen.

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Hannover

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ZLB: 4-2006/1473
DST: R 260/79

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RE
SW

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Abstract

Wie in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahren auch das Landesplanungsrecht in Nordrhein-Westfalen dem neuen Raumordnungsgesetz (ROG) angepasst worden. Diesen Prozess hat eine Arbeitsgruppe der ARL / NRW beratend begleitet. Nachdem bereits frühzeitig Empfehlungen zu den kurzfristigen Anpassungserfordernissen gegeben worden waren, stand im Mittelpunkt der weiteren Arbeiten der mittelfristig umzusetzende Novellierungsbedarf. Dabei ging es vor allem um die Überprüfung der landesplanerischen Konzepte und Instrumente, die Ausgestaltung der Zielvorgaben, die Zusammenführung von Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, die Vor- und Nachteile regionaler Flächennutzungspläne, Überlegungen zu Fachbeiträgen der raumbezogenen Fachplanungen und die kontinuierliche Berichterstattung (Monitoring) im Rahmen der Neuausrichtung der planerischen Tätigkeit. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben die Ergebnisse ihrer Beratungen im Rahmen von Anhörungen, Seminaren und Diskussionsforen breit und direkt in den Novellierungsdiskurs auf Landesebene eingebracht. difu

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VIII, 54 S.

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ARL-Arbeitsmaterial; 327