Die Übernahme sozialstaatlicher Aufgaben durch freie Träger - eine Falle für die freien Träger?
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DE
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Berlin
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VfK: 95/F864
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GU
Autor:innen
Zusammenfassung
Freie Träger der Jugend- und Sozialhilfe tragen einen erheblichen Teil der sozialstaatlichen Regel- und Sonderaufgaben. Sie sind von einseitigen Zuwendungen der öffentlichen Hand abhängig und tragen laut Urteil des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 1992 (7 AZR 464/91) als Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Risiken für ihre Beschäftigten mit den sich daraus ergebenden finanziellen Folgen. Das Gutachten befaßt sich mit den Konsequenzen dieses Urteils in gesellschafts-, zuwendungs- und steuerrechtlicher Hinsicht und zeigt rechtliche Lösungsmöglichkeiten auf.
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Seiten
79 S.