Die Übernahme sozialstaatlicher Aufgaben durch freie Träger - eine Falle für die freien Träger?

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Berlin

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VfK: 95/F864

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GU

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Abstract

Freie Träger der Jugend- und Sozialhilfe tragen einen erheblichen Teil der sozialstaatlichen Regel- und Sonderaufgaben. Sie sind von einseitigen Zuwendungen der öffentlichen Hand abhängig und tragen laut Urteil des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 1992 (7 AZR 464/91) als Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Risiken für ihre Beschäftigten mit den sich daraus ergebenden finanziellen Folgen. Das Gutachten befaßt sich mit den Konsequenzen dieses Urteils in gesellschafts-, zuwendungs- und steuerrechtlicher Hinsicht und zeigt rechtliche Lösungsmöglichkeiten auf.

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79 S.

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